Zusatzversicherung

Krankenkassen wechseln

Obwohl es gesetzliche Vorlagen gibt, unterscheiden sich die Krankenkassen in der Schweiz in verschiedenen, dennoch relevanten Dingen. Der Hauptgrund dafür sind die doch recht großen Gestaltungsfreiräume in Bezug auf die Tarife. Die Grundleistungen sind jedoch bei allen Krankenkassen gleich. Ebenfalls unterschiedlich ist der Service. Darum kann es sich anbieten, die Krankenkassen zu wechseln. Ein Vorteil beim Wechsel ist die Tatsache, dass dem Versicherten im Falle des Krankenkassenwechsels kein Nachteil entstehen darf. Es kann jedoch vorkommen, dass bei einem Wechsel der Krankenkassen ein Administrationskostenzuschlag fällig wird. Dieser darf allerdings die Hälfte der Prämie nicht übersteigen. In der Schweiz lohnt sich also ein Vergleich der Krankenkassen samt ihrer Leistungen und Beiträge.

Man geht davon aus, dass es in der Schweiz 85 verschiedene Krankenkassen gibt, die sich sowohl in der Höhe ihrer Beiträge als auch in den Serviceleistungen unterscheiden. In Chur, zum Beispiel, kann ein Erwachsener zwischen 69 Krankenkassen frei wählen. Diese nehmen sowohl unterschiedliche Beiträge und bieten andererseits verschiedene Serviceleistungen sowie Zusatzversicherungen. Wer sich die Mühe macht, die verschiedenen Krankenkassen miteinander zu vergleichen, kann also bares Geld sparen. Je nachdem ist also durchaus angeraten, die Krankenkassen zu wechseln. Wer beim Vergleich die Augen offenhält, hat den attraktivsten Anbieter sicher schnell gefunden und kann unter Einhaltung der Kündigungsfristen die Krankenkassen schnell und problemlos wechseln.

Die jeweiligen Kündigungsfristen hängen dabei von der Franchise ab. Beträgt die Eigenbeteiligung bei der Grundversicherung 300 Franken, kann die Kündigung Versicherung zum 30. Juni oder 31. Dezember erfolgen. Wichtig ist jedoch, dass das Kündigungsschreiben jeweils etwa 1 Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist eingegangen ist. Ist die Selbstbeteiligung höher oder aber die Arztwahl eingeschränkt, so ist es nur zum Jahresende möglich, die Krankenkassen zu wechseln. Auch in diesem Fall ist eine dreimonatige Kündigungsfrist zu wahren. Für den Fall, dass die Krankenkasse die Beiträge erhöht, gibt es ein Sonderkündigungsrecht, das es schneller möglich macht, die Krankenkassen zu wechseln. In diesem Fall spielen weder Franchise noch Versorgung eine Rolle.

Die Krankenversicherung ist dazu verpflichtet, dem Versicherten spätestens zwei Monate vor Inkrafttreten der höheren Beiträge, dies mitzuteilen. In diesem Fall kann der Versicherte zwar sofort die Krankenkassen wechseln, muss jedoch die zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Leistungen bei dem neuen Versicherer in Anspruch nehmen. Ein Wechsel der Versorgung oder der Franchise ist dann erst zum Jahresende möglich. Wer die Krankenkassen wechseln möchte, sollte zudem die Zusatzversicherungen überprüfen. Es ist wichtig, dass sich diese mit der Grundversicherung ergänzen. Um beim Wechsel der Krankenkassen alles richtig zu machen, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig nach dem passenden Versicherer umzuschauen.

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Montag, Oktober 25th, 2010 Krankenkasse Keine Kommentare