Versicherung
Kfz Versicherung auch unterjährig kündbar
Der normale Weg der Kündigung von einer Kfz Versicherung ist die zum Jahreswechsel. Das heißt der Versicherungsnehmer kann zum 31. Dezember eines Jahres seine Versicherung kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat. Das heißt spätestens zum 30. November des Vorjahres des Wechsels muss die Kündigung beim Versicherungsunternehmen angekommen sein. Die Voraussetzung, dass eine Kündigung zum 31. Dezember allerdings durchgeführt wird, ist, dass das Kündigungsschreiben dem Versicherungsunternehmen bis zu diesem Tag auch wirklich vorliegen. Wenn dieser Termin verpasst wird, dann ist der Versicherungsnehmer noch weiterhin an den Anbieter gebunden.
Die Kfz Versicherung kann heute aber auch unterjährig gekündigt werden. Viele Versicherungen bieten diese Variante für die Versicherungsverträge inzwischen an. Das heißt die Laufzeit der Versicherung entspricht nicht dem Kalenderjahr, sondern dem Jahr ab dem Datum des Abschluss des Vertrags. Wurde beispielsweise eine Kfz Versicherung zum 25. März abgeschlossen, so muss die Kündigung bis zum 25. Februar erfolgt sein, um sich einem neuen Anbieter für die Kfz Versicherung zuwenden zu können. Bevor der Versicherungsnehmer kündigt, sollte er allerdings prüfen, welcher Anbieter günstigere Konditionen zu bieten. hat. Anhand der Ergebnisse von einem derartigen Versicherungsvergleich kann der Versicherungsnehmer dann entscheiden, ob sich ein Wechsel zu einem Anbieter überhaupt lohnt. Kein Sonderkündigungsrecht hingegen besteht, wenn durch selbst verschuldete Unfälle eine Höherstufung in der Schadenfreiheitsklasse ansteht und sich dadurch unweigerlich abzeichnet, dass die Beiträge sich erhöhen werden. Hier kann der Versicherungsnehmer nur ganz normal zum Versicherungsjahresende kündigen.
Ein Wechsel der Versicherung ist aber natürlich auch möglich, wenn ein gebrauchtes Fahrzeug verkauft wird. In diesem Fall erlischt die Kfz Versicherung an dem Tag des Verkaufs. Möglicherweise bereits bezahlte Beiträge werden dem Versicherungsnehmer erstattet. Eine Verrechnung mit dem neuen Vertrag für eine Kfz Versicherung ist natürlich auch möglich, wenn gleich ein neues Fahrzeug beim alten Versicherer versichert wird. Auch möglich ist es ein Kfz “außer Betrieb zu setzen”. In diesem Fall ruht am Folgetag nach der Abmeldung des Kfz der Versicherungsvertrag.
Dieser Artikel ist von Thomas eingereicht worden. Thomas beschäftig sich mit den Themen Zubehör und Beleuchtung
Navigationsgeräte versichern
In LKW und im PKW kommt man heute ohne Navigation nicht mehr aus. Allerdings sollte der Autofahrer nicht nur auf sein Navi hören, sondern auch auf den Verkehr achten. Wie die Rechtslage aussieht, wenn ein Autofahrer nun durch ein Navi fehlgeleitet wird, ist zwei eindeutig, doch muss von Fall zu Fall immer wieder neu entschieden werden. Denn Navis haben so ihre Tücken. Vor allem der Spruch “Gerade ausfahren” kann fatal enden, wenn es überhaupt kein Geradeaus gibt. Aber auch noch auf andere Weise kommen Navis mit der Versicherungswelt in Berührung, nämlich dann wenn sie gestohlen werden. Und die Zahl der Fahrzeuge, die allein wegen dem Navigationsgerät für nur wenige hundert Euro aufgebrochen werden, steigt immer weiter. Unterscheiden muss man hier zwischen den sich im Fahrzeug “lose” befindlichen Geräte und den festinstallierten Geräte, die meist schon vom Werk aus vorhanden und damit ein Teil des Fahrzeugs sind. Bei den festinstallierten Geräten sieht es versicherungstechnisch bei einem Einbruch so aus, dass sowohl der Einbruchsschaden selbst, wie auch das gestohlene Gerät selbst durch die Kaskoversicherung ersetzt werden. Anders sieht es sieht es bei den Navis aus, die man zwar in das Handschuhfach oder in den Kofferraum legen kann oder unter den Sitz, aber dort keineswegs sicher ist.
Auch wenn vom Grundsatz her die Kaskoversicherung eigentlich alle im Fahrzeug befestigten oder im Kofferraum eingeschlossenen Einzelteile gegen Diebstahl absichert. Der Grund, warum die Kaskoversicherung hier nicht greift ist, weil das Navi in diesem Fall nicht zur
serienmäßigen Ausstattung des Fahrzeugs gehört. Und zwar gilt der Versicherungsschutz für ein Navi auch in dem Fall nicht, wenn das Gerät nicht sichtbar (und das ist es im Kofferraum und auch im Handschuhfach nicht, die Verstauung unter dem Sitz mag nun einmal dahingestellt sein, weil hier eventuell doch noch einige der Kabel herausragen könnten) im einem wohlgemerkt verschlossenen Fahrzeug aufbewahrt wird.
Dieser Gastartikel ist von Bastian geschrieben worden, der sonst üblicherweise zu IT-Rollout und Serverschränke berichtet.
Bauherrenversicherung
Die Bauherrenversicherung ist ein Oberbegriff für verschiedene Einzelversicherungen, die speziell für Bauherren entwickelt wurden, damit diese während der Bauzeit vor finanziellen Schäden geschützt sind.
Mit die wichtigste Versicherung in diesem Bereich ist die Bauherren-Haftpflicht, denn für ein größeres Bauvorhaben besteht kein Schutz über die Privathaftpflichtversicherung, der Bauherr haftet jedoch von Baubeginn an persönlich, wenn andere durch sein Bauvorhaben Schaden erleiden. Hier gibt es viele Möglichkeiten, spielende Kinder können z. B. auf einer Baustelle verunglücken, wenn diese nicht ausreichend gesichert ist oder herabfallende Teile können Fußgänger verletzen oder Fahrzeuge beschädigen usw.
Gerade wenn Personenschäden die Folge sind, könnte dies den finanziellen Ruin für den Bauherrn bedeuten. Es sollte deshalb auch auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme geachtet werden.
Die nächste wichtige Versicherung im Bereich der Bauherrenversicherung stellt die Bauleistungsversicherung dar. Sie tritt ein für Schäden, die an Baustoffen, fertigen Bauteilen und Bauleistungen z. B. durch Unwetter oder Vandalismus entstehen können. Aber auch Ihre Auftragnehmer, die Baufirmen, die auf ihrer Baustelle tätig sind, sind nicht immer gegen alle Schäden abgesichert. Die Bauleistungsversicherung tritt auch ein für Schäden, die durch Unachtsamkeit, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit eines Ausführenden oder auch durch Materialfehler entstehen. Werden Teile gestohlen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, ist auch dies durch die Bauleistungsversicherung gedeckt. Vielfach wird diese Versicherung als „Vollkasko-Versicherung für die Baustelle“ bezeichnet.
Eine weitere Versicherungsart der Bauherrenversicherung ist die Feuer-Rohbau-Versicherung, hierbei sind Baumaterialien und fertige Bauteile gegen Feuer abgesichert.
Auch wird eine Unfallversicherung für Bauherren angeboten, denn insbesondere dann, wenn freiwillige Helfer, Freunde und Bekannte beim Hausbau unterstützend tätig sind, ist zusätzlicher Unfallschutz ratsam. Denn: die Verantwortung hat immer der Bauherr.
Für jede Form der Bauherrenversicherung gilt in der Regel, dass die Laufzeit gleich dem Beginn des Bauvorhabens bis zu dessen Fertigstellung ist, nach Abschluss verfällt auch die Wirksamkeit der jeweiligen Versicherung.
Auch eine Handyversicherung kann Sinn machen
Für das Handy werden heutzutage beträchtliche Geldsummen ausgegeben. Gerade auch der Smartphone-Boom hat im Bereich der Handypreise sein Übriges getan. Dadurch dass sich in einem Handy immer mehr Technik befindet, wird es ganz automatisch auch immer teurer.
Doch wenn man für sein neues Handy bald so viel Geld ausgibt wie für so manches gebrauchtes Auto, warum dann nicht auch sein Mobiltelefon versichern. Schließlich ist eine Versicherung für das möglicherweise nicht so wertvolle Auto (nicht umsonst) gesetzlich vorgeschrieben. Warum also nicht auch eine Handyversicherung abschließen?
Eine gute Handyversicherung deckt die meisten der denkbaren Handyschäden ab. So kann man sein Mobiltelefon zum Beispiel gegen Wasserschäden, Diebstahl oder Stürze versichern. Generell sollte man aber aufpassen. Guckt man bei der Handyversicherung einzig und allein auf den Preis, so übersieht man schnell dass derartige Versicherungsverträge gleich eine ganze Reihe von Risiken ausschließen. Die günstigsten Angebote können nämlich oftmals nur deswegen so preiswert sein, weil sie letztendlich (fast)nie zahlen!
Auf der anderen Seite kann man sein Handy auch über-versichern. Man sollte also das richtige Mittelmaß finden und sich überlegen welche Sachschäden und Vorfälle im Bezug auf das eigene Handy am wahrscheinlichsten sind und sich gegen diese absichern. Ganz davon abgesehen sollte man die Versicherung nach etwa 18, spätestens 24 Monaten wieder kündigen. Denn nach dieser Zeit hat das Handy heutzutage schon reichlich an Wert verloren und es steht schon fast wieder das nächste Modell an…
Bei der Handyversicherung gibt es also einiges worauf es zu achten gilt. Befolgt man jedoch einige Grundregeln, so macht ein solcher Versicherungsvertrag in jedem Fall Sinn.