Versicherung

Herbst- und Winterstürme: Gebäudehaftpflicht zahlt bei Personenschäden

Auch wenn sich im Zuge des Klimawandels die Jahreszeiten etwas verschieben, irgendwann ziehen sie übers Land – die Herbst- und Winterstürme. In dieser Zeit kann es sehr leicht zu Personenschäden und zu Sachschäden kommen. Denn herabstürzende Dachziegel oder Äste vom Baum, der sich im Wind biegt, können Menschen verletzen und auch Fahrzeuge, die parken beschädigen. Verantwortlich für den Schutz von Mensch und Gegenständen wäre eigentlich der Hausbesitzer gewesen. Allerdings kann dieser gegen diese Windböen auch nichts ausrichten. Es sei denn er hat vor dem Sturm die herabhängenden Äste vom Baum gestutzt. Allerdings würde dies dem Aussehen des Grundstücks in der Regel nicht zuträglich sein. Außer Sachschäden können in der Folge von Stürmen auch Personenschäden entstehen. Und diese können unter Umständen sehr schnell in die Millionen gehen. Und zwar dann, wenn der Geschädigte dauerhaft behindert bleiben sollte. Ein Haftpflichtschutz durch einen Gebäudehaftpflicht ist aus diesem Grund unentbehrlich. Informationen über dieses Thema findet man auf dem Portal http://www.gebaeudeversicherungen.net/eigentuemer/haus-und-grundbesitzer-haftpflicht/.

Vergleich lohnt sich

Auf diesem Portal ist es auch möglich, dass die Versicherung verglichen wird. Denn Angebote gibt es im Bezug auf den Haftpflichtschutz für ein Haus viele. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig ein gutes Angebot zu finden. Der Vergleich lohnt sich jedoch. Und zwar aus dem Grund, weil die Tarife der Versicherungen doch sehr unterschiedlich sind. Den Vergleich bzw. den Abschluss einer derartigen Versicherung sollte man jedoch auf keinen Fall scheuen. Denn im Fall der Fälle haftet der Hausbesitzer mit seinem gesamten Vermögen, also auch mit dem Haus bzw. dem Grundstück. Auf die Versicherungssumme sollte man beim Vergleich natürlich auch achten. Es kann angesichts der möglichen Schäden, die entstehen können, eigentlich nicht hoch genug sein.

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Freitag, Januar 27th, 2012 Anlagen Keine Kommentare

Rechtsschutzversicherung gewerblich schützt vor Kosten

Rechtsschutz ist auch für Selbstständige und Unternehmen sehr wichtig. Und auch für Privatpersonen handelt es sich bei der Rechtsschutzversicherung um die wichtigste Privatversicherung, die es gibt. Wie auch bei der Versicherung für die Privatleute kann ein Selbstständiger oder auch ein Unternehmen verschiedene Schadensfälle absichern. Eine Rechtsschutzversicherung gewerblich ist aus dem Grund sehr wichtig, weil schon ein einziger Rechtsstreit das Unternehmen die Existenz kosten kann. Und das nicht nur, wenn das Unternehmen nur sehr klein ist. Es gibt dabei gewissen Branchen, in denen es sehr viele Verfahren geben kann. Hierzu gehört vor allem der Dienstleistungsbereich. Doch auch in allen anderen Branchen kann es sehr schnell zu einem Rechtsstreit kommen, zum Beispiel wenn es darum geht Verträge anzufechten oder Forderungen zu begleichen. Im Zweifelsfall sichert die Rechtsschutzversicherung die Verfahrenskosten eines Gerichtsverfahrens ab. Und zwar bis zu einer Höhe von bis zu 250.000 Euro. Darüber hinaus kann auch eine Kautionsversicherung eingeschlossen werden. Denn es gibt auch Vorfälle, die zu einer Verhaftung der Geschäftsführung führen kann. Doch auch in Deutschland ist man unschuldig bis die Schuld bewiesen ist.

Europaweiter Schutz

Wichtig ist für viele Unternehmen heute – im Rahmen der Globalisierung – dass der Rechtsschutz nicht nur in Deutschland gilt, sondern europaweit bzw. darüber hinausgehend.

Für weiter entfernt liegende Länder muss man einen Sonderversicherungsschutz abschließen. Doch zu bekommen ist natürlich auch der und sinnvoll für Unternehmen mit Filialen bzw. Niederlassungen in Übersee oder in Asien oder Ozeanien.

Außer dieser Versicherung ist natürlich auch eine Betriebshaftpflicht sehr sinnvoll. Darüber hinaus auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese zahlt alle Kosten, die entstehen, wenn die Produktion oder der sonstige Geschäftsbetrieb unterbrochen werden müsste.

Sinnvoll sind natürlich auch andere Gewerbeversicherungen, wie die Berufshaftpflichtversicherung (für einige gesetzlich vorgeschrieben).

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Donnerstag, Januar 26th, 2012 Anlagen Keine Kommentare

Eine Haftpflichtversicherung sollte man haben

Im Alltag kann es schnell zu kleinen bis großen Missgeschicken kommen. Da ist es eine sinnvolle Sache, wenn man über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügt, der einen vor solchen Ereignissen hinreichend schützt. Eine wichtige grundsätzliche Versicherung, die einen vor den finanziellen Folgen eigener Fahrlässigkeit und Unaufmerksamkeit schützt ist die Haftpflichtversicherung.

Bei der Haftpflichtversicherung handelt es sich also um einen Versicherungsschutz, der immer dann greift wenn man Schaden am Eigentum oder auch der Gesundheit anderer anrichtet. Haftpflicht-Schäden beginnen schon bei Kleinigkeiten, bzw. unbedeutenden Ereignissen. Sei es der abgerissene Wasserhahn in der Wohnung eines Bekannten oder auch ein zerstörtes Handy. Hier muss man sich hinterher nicht über die Bezahlung der Schäden streiten, wenn man über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügt.

Der eine oder andere mag jetzt zwar meinen, dass man solche Beträge auch ganz einfach aus der eigenen Tasche bezahlen könnte. Dies ist sicherlich in vielen Fällen richtig, doch sollte man auch bedenken, dass einen die Haftpflichtversicherung auch vor potenziell ziemlich gravierenden Vorfällen schützt. Man stelle sich zum Beispiel vor, man dreht das Wasser in seiner Wohnung nicht ab und es kommt in einem Mietshaus zur großen Überschwemmung. Nun kann es Schäden geben, die ganz erhebliche Summen erreichen und die man nicht “mal eben” aus der Portokasse zahlt.

Die Haftpflichtversicherung schützt auch vor solchen großen Schäden. Oftmals gehen die Deckungssummen einer Haftpflichtversicherung bis in die Millionen. Beträge also, die wohl kaum jemand begleichen kann. Die Haftpflichtversicherung verschafft in diesem Bereich Sicherheit und das mit bereits sehr geringen Monatsbeiträgen, die in der Regel sogar im einstelligen Euro-Bereich liegen.

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Freitag, November 18th, 2011 Versicherungen Keine Kommentare

Lohnt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung?

Die klassische Pflegeversicherung gehört hierzulande seit 16 Jahren zu den Pflichtversicherungen, in die jeder Bürger automatisch einzahlt, vorzugsweise direkt per Abzug von seinem Gehalt. Angesichts der immer älter werdenden Bevölkerung greift die Pflegeversicherung tatsächlich auch immer häufiger. Tritt der Bedarfsfall ein, erhält der Durchschnittsversicherte rund 1.400 Euro pro Monat, die aber für einen Pflegeplatz im Seniorenheim beispielsweise längst nicht ausreichen.

Sicher macht man sich vor allem in jungen Jahren kaum bis keine Gedanken darüber, ob und wann man im Alter einmal zum Pflegefall werden könnte. Allerdings ist es angesichts neuester Studien, die aufgrund der immer höher werdenden Lebenserwartung von einem Gesamtanteil an Pflegebedürftigen von rund 5% ausgehen, absolut notwendig, sich mit dem Thema der Zusatzversicherungen auseinander zu setzen. Pflegezusatzversicherungen können helfen, im Alter bei Bedarf die optimale Krankenpflege zu beziehen und nicht nur die, die man sich leisten kann. Abgeschlossen in jüngeren Jahren, erweitern Pflegezusatzversicherungen die monatliche Auszahlung im Alter um ein Vielfaches. Bedenkt man, dass ein guter Pflegeheimplatz oder auch die häusliche Betreuung durch ambulante Dienste ohne Weiteres knapp 3.000 Euro kosten kann, ist die Pflegezusatzversicherung eine der lohnendsten überhaupt.

Bei allen offensichtlichen Vorteilen der Pflegezusatzversicherung, sollte im Vorfeld jedoch ein eingehender Vergleich stattfinden, denn nicht wenige Anbieter wittern aufgrund der Versorgungslücken im Alter hier eine Geldquelle, die aber kaum bereit ist, viel zu leisten. Verglichen werden sollte daher unbedingt hinsichtlich der Aufnahmekriterien. Einige Versicherer setzen Gesunheitsprüfungen im regelmäßigen Turnus an, ist ein Versicherter schon vor Versicherungsbeginn krank, oder aber wird es während der Laufzeit, und lässt diese Erkrankung auf eine verfrühte Pflegebedürftigkeit schliessen, werden vom Mitglied ganz schnell rückwirkende Risikozuschläge verlangt.

Pflegezusatzversicherungen können helfen, wenn man sich im Vorfeld entsprechend informiert und einen Anbieter mit Erfahrung wählt. Wichtig ist die Einzahlung in alle drei Pflegestufen, um nicht erst ab Pflegestufe III abgesichert zu sein. Auch die häusliche Pflege sollte durch die Pflegezusatzversicherung abgedeckt sein, denn nicht jeder pflegebedürftige Mensch belegt einen stationären Platz. Eingehende Vergleiche lohnen sich also.

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Freitag, Oktober 21st, 2011 Versicherungen Keine Kommentare

Die Zahnzusatzversicherung ist besonders für Kinder sehr zu empfehlen

Krankenkassen können bekanntlich recht kleinlich werden wenn es um das Thema Zähne geht. Hier drücken sich viele Versicherer immer wieder um die Übernahme von Kosten notwendiger Behandlungen und zeigen sich nicht gerade besonders kulant. Sie begründen Dies zum Beispiel damit, dass man als Patient keine ausreichende Vorsorge betrieben hat oder klammern Zahnbehandlung grundsätzlich teilweise aus dem Versicherungsvertrag aus.

So sind zum Beispiel dreiste Klauseln wie “Zahnersatz nur bis 60%” keine Seltenheit im Vertrag einer Krankenversicherung. Somit besteht für viele Versicherungsnehmer eine grundsätzliche Lücke in diesem Bereich. Vielfach macht es also Sinn, sich darum zu kümmern, dass diese Lücke auf irgendeine Art geschlossen wird. Das Stichwort lautet hier: Zahnzusatzversicherung!

Bei einer Zahnzusatzversicherung handelt es sich um einen zusätzlich zur normalen Krankenversicherung abgeschlossenen Versicherungsvertrag, der speziell auf das Thema Zähne abzielt. Insbesondere die Zahnzusatzversicherung für Kinder macht besonders viel Sinn, da man hier schon in jungen Jahren Vorsorge treffen kann und entsprechend auch die Beiträge geringer sind. Zudem stellen sich bereits im Kindesalter einige Zahnerkrankungen heraus, die behandelt werden müssen. Beispielsweise Schiefstellungen der Zähne, die mit einer Zahnspange korrigiert werden können, etc.

Eine Zahnzusatzversicherung ist daher etwas, was man ruhig schon vorsorglich für die Kinder abschließen kann. Man sollte beim Abschluss eines solchen Versicherungsvertrages nur darauf achten, dass hier keine Doppel-Versicherungen bestehen. Der erste Schritte sollte daher sein, dass man die Leistungen seiner ohnehin schon bestehenden Krankenversicherung abklärt und die Lücken ausfindig macht. Für genau diese Versicherungslücken sollte dann eine Ergänzung gesucht werden. Am einfachsten kann man die verschiedenen Versicherungen dabei im Internet mit einander vergleichen.

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Freitag, August 19th, 2011 Versicherungen Keine Kommentare

Absolut notwendig – die Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung sichert den Versicherungsnehmer vor Schäden ab, die er anderen Menschen, bzw. deren Eigentum zufügen kann. Das Spektrum der dabei versicherten Risiken ist recht breit gefächert. Es reicht von Unfällen und deren Folgekosten, die man zum Beispiel dadurch verursacht hat, dass man im Winter den Schnee vor seiner Haustür nicht geräumt hat, bis hin zu einer versehentlichen Sachbeschädigung in einem anderen Haushalt. Kosten die durch solche Fahrlässigkeiten entstehen können sehr gering sein, genauso aber auch in die Millionen gehen.

Es ist daher absolut ratsam gegen Forderungen die dann gegen einen gestellt werden könnten, abgesichert zu sein. Vielfach wird diskutiert, welche der “freiwilligen Versicherungen” man wirklich braucht und auf welche man auch verzichten kann. Doch bei der Haftpflichtversicherung herrscht weitgehend Einstimmigkeit darüber dass man sie auf jedem Fall in seinem Portfolio haben sollte!

Doch man sollte hier nicht auf irgendeine Versicherung setzen, sondern die Haftpflichtversicherung vergleichen um das beste Angebot zu ermitteln. Dies kann man zum Beispiel auch hervorragend im Internet auf entsprechenden Versicherungs-Vergleichsportalen erledigen. Hier kann man die Angebote mit nur wenigen Mausklicks einander gegenüber stellen und spart sich eine Menge Zeit für den Vergleich.

Wichtig sollten einem vor allem zwei Dinge sein: Einerseits sollte man natürlich danach schauen, dass eine Haftpflichtversicherung günstig ist und nicht zu hohe Beiträge fällig werden. Auf der anderen Seiten sollte man sich aber auch genau anschauen, wie hoch die maximale Deckungssumme ist. Diese sollte auf jeden Fall im Millionenbereich liegen. Man mag es zwar zunächst einmal für unrealistisch halten, dass solche Schäden überhaupt durch eigene Nachlässigkeit entstehen können, doch man denk zum Beispiel nur an mögliche Folgekosten von Verletzungen oder einen Brand der sich in einem Mehrfamilienhaus ausbreitet…

An solchen Beispielen sieht man schnell: Eine Haftpflichtversicherung mit einer hohen Deckungssumme ist kein “nettes Extra”, sondern sollte auf jeden Fall ernst genommen werden!

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Donnerstag, April 28th, 2011 Versicherungen Keine Kommentare

Reiserücktrittsversicherung per Kreditkarte

Die bunten Karten aus Plastik sind im internationalen Zahlungsverkehr nicht mehr wegzudenken und ersetzen auch im Urlaub immer mehr das Bargeld in der Brieftasche, finden Akzeptanz bei Händlern, Geldautomaten oder bei Online-Transaktionen. Der mobile Einsatz ist vor allem Unterwegs, auf Geschäftsreise oder im Urlaub von Vorteil und darum bieten viele Unternehmen zusätzliche Serviceprodukte an, die man in diesem Bereich nutzen kann. Dazu zählt zum Beispiel die Reiserücktrittsversicherung.
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Montag, März 7th, 2011 Versicherungen Keine Kommentare

Die Risikolebensversicherung – wozu dient sie?

Unterschieden wird bei der Lebensversicherung in die kapitalbildende Lebensversicherung und die Risikolebensversicherung. Bei der Risikolebensversicherung handelt es sich um eine spezielle Form der Lebensversicherung. Während die geläufige und sehr verbreitete Lebensversicherung sich aus einem Risikoanteil und einem Sparanteil zusammensetzt, verzichtet die Risikolebensversicherung auf den Sparanteil und sichert nur das Leben der versicherten Person mit einer fest vereinbarten Versicherungssumme ab. Hintergrund für den Abschluss der Risikolebensversicherung sind oftmals Kostengründe. Wer nämlich auf den Sparanteil innerhalb der Lebensversicherung verzichtet – also im Erlebensfall zum Ende der Laufzeit der Versicherung – kein Kapital ausbezahlt bekommen möchte, kann mit der Risikolebensversicherung eine deutlich preiswertere Absicherung des eignen Lebens erwirken.

Geläufig ist die Risikolebensversicherung als relativ preisgünstige Absicherung für Hinterbliebene. So sollte beispielsweise innerhalb einer Familie immer die Person eine Risikolebensversicherung als versicherte Person aufweisen, die für den Hauptteil der Familieneinkünfte zuständig ist. Im Todesfall kann so eine Absicherung der restlichen Familie mit der Risikolebensversicherung erfolgen. Gerade im Kredit- und Darlehensbereich ist die Risikolebensversicherung oftmals gängige Praxis. Kaum ein Kreditinstitut gewährt noch höhere oder längerfristige Konsumentenkredite, wenn keine Risikolebensversicherung besteht oder abgeschlossen wird, die dann die Rückzahlung des Kredites absichert. Bei der Baufinanzierung ist die Risikolebensversicherung inzwischen gängige und von den Banken geforderte Praxis zur Absicherung der Finanzierung.

Preiswerter ist die Risikolebensversicherung aufgrund der Tatsache, dass hier alle Versicherungsbeiträge ausschließlich in die Risikoabsicherung fließen. Der Sparanteil, er die kapitalbildende Lebensversicherung so viel teurer macht, fällt bei der Risikolebensversicherung aus. Erlebt der Versicherungsnehmer das Ende der Laufzeit der Versicherung, so erlischt der Vertrag mit diesem Datum, ohne dass weitere Verpflichtungen seitens der Versicherungsgesellschaft bestehen.

Auch bei dieser Lebensversicherung möchten die Versicherungsgesellschaften ihre Risiken natürlich minimieren. So ist es auch beim Abschluss der Risikolebensversicherung gängige Praxis, dass ab einer bestimmten Versicherungssumme eine Gesundheitsprüfung der zu versichernden Person anfällt. Hier kann bis zu bestimmten, von der Gesellschaft individuell festgelegten, Versicherungssummen eine Gesundheitsprüfung durch den eigenen Hausarzt erfolgen. Besonders hohe Versicherungssummen innerhalb dieser Versicherung können aber auch mit einer Untersuchung bei einem von der Gesellschaft beauftragten Gutachter belegt sein. Mit dieser Vorgehensweise versuchen die Versicherungsgesellschaften ihre Risiken zu reduzieren und möglichst weitgehend leistungsfrei zu bleiben beziehungsweise ihre Risiken der Leistungserbringung zu reduzieren.

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Dienstag, Dezember 21st, 2010 Versicherungen Keine Kommentare

Kfz Versicherung auch unterjährig kündbar

Der normale Weg der Kündigung von einer Kfz Versicherung ist die zum Jahreswechsel. Das heißt der Versicherungsnehmer kann zum 31. Dezember eines Jahres seine Versicherung kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat. Das heißt spätestens zum 30. November des Vorjahres des Wechsels muss die Kündigung beim Versicherungsunternehmen angekommen sein. Die Voraussetzung, dass eine Kündigung zum 31. Dezember allerdings durchgeführt wird, ist, dass das Kündigungsschreiben dem Versicherungsunternehmen bis zu diesem Tag auch wirklich vorliegen. Wenn dieser Termin verpasst wird, dann ist der Versicherungsnehmer noch weiterhin an den Anbieter gebunden.

Die Kfz Versicherung kann heute aber auch unterjährig gekündigt werden. Viele Versicherungen bieten diese Variante für die Versicherungsverträge inzwischen an. Das heißt die Laufzeit der Versicherung entspricht nicht dem Kalenderjahr, sondern dem Jahr ab dem Datum des Abschluss des Vertrags. Wurde beispielsweise eine Kfz Versicherung zum 25. März abgeschlossen, so muss die Kündigung bis zum 25. Februar erfolgt sein, um sich einem neuen Anbieter für die Kfz Versicherung zuwenden zu können. Bevor der Versicherungsnehmer kündigt, sollte er allerdings prüfen, welcher Anbieter günstigere Konditionen zu bieten. hat. Anhand der Ergebnisse von einem derartigen Versicherungsvergleich kann der Versicherungsnehmer dann entscheiden, ob sich ein Wechsel zu einem Anbieter überhaupt lohnt. Kein Sonderkündigungsrecht hingegen besteht, wenn durch selbst verschuldete Unfälle eine Höherstufung in der Schadenfreiheitsklasse ansteht und sich dadurch unweigerlich abzeichnet, dass die Beiträge sich erhöhen werden. Hier kann der Versicherungsnehmer nur ganz normal zum Versicherungsjahresende kündigen.

Ein Wechsel der Versicherung ist aber natürlich auch möglich, wenn ein gebrauchtes Fahrzeug verkauft wird. In diesem Fall erlischt die Kfz Versicherung an dem Tag des Verkaufs. Möglicherweise bereits bezahlte Beiträge werden dem Versicherungsnehmer erstattet. Eine Verrechnung mit dem neuen Vertrag für eine Kfz Versicherung ist natürlich auch möglich, wenn gleich ein neues Fahrzeug beim alten Versicherer versichert wird. Auch möglich ist es ein Kfz “außer Betrieb zu setzen”. In diesem Fall ruht am Folgetag nach der Abmeldung des Kfz der Versicherungsvertrag.

Dieser Artikel ist von Thomas eingereicht worden. Thomas beschäftig sich mit den Themen Zubehör und Beleuchtung

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Dienstag, Juni 22nd, 2010 Versicherungen Keine Kommentare

Navigationsgeräte versichern

In LKW und im PKW kommt man heute ohne Navigation nicht mehr aus. Allerdings sollte der Autofahrer nicht nur auf sein Navi hören, sondern auch auf den Verkehr achten. Wie die Rechtslage aussieht, wenn ein Autofahrer nun durch ein Navi fehlgeleitet wird, ist zwei eindeutig, doch muss von Fall zu Fall immer wieder neu entschieden werden. Denn Navis haben so ihre Tücken. Vor allem der Spruch “Gerade ausfahren” kann fatal enden, wenn es überhaupt kein Geradeaus gibt. Aber auch noch auf andere Weise kommen Navis mit der Versicherungswelt in Berührung, nämlich dann wenn sie gestohlen werden. Und die Zahl der Fahrzeuge, die allein wegen dem Navigationsgerät für nur wenige hundert Euro aufgebrochen werden, steigt immer weiter. Unterscheiden muss man hier zwischen den sich im Fahrzeug “lose” befindlichen Geräte und den festinstallierten Geräte, die meist schon vom Werk aus vorhanden und damit ein Teil des Fahrzeugs sind. Bei den festinstallierten Geräten sieht es versicherungstechnisch bei einem Einbruch so aus, dass sowohl der Einbruchsschaden selbst, wie auch das gestohlene Gerät selbst durch die Kaskoversicherung ersetzt werden. Anders sieht es sieht es bei den Navis aus, die man zwar in das Handschuhfach oder in den Kofferraum legen kann oder unter den Sitz, aber dort keineswegs sicher ist.

Auch wenn vom Grundsatz her die Kaskoversicherung eigentlich alle im Fahrzeug befestigten oder im Kofferraum eingeschlossenen Einzelteile gegen Diebstahl absichert. Der Grund, warum die Kaskoversicherung hier nicht greift ist, weil das Navi in diesem Fall nicht zur

serienmäßigen Ausstattung des Fahrzeugs gehört. Und zwar gilt der Versicherungsschutz für ein Navi auch in dem Fall nicht, wenn das Gerät nicht sichtbar (und das ist es im Kofferraum und auch im Handschuhfach nicht, die Verstauung unter dem Sitz mag nun einmal dahingestellt sein, weil hier eventuell doch noch einige der Kabel herausragen könnten) im einem wohlgemerkt verschlossenen Fahrzeug aufbewahrt wird.

Dieser Gastartikel ist von Bastian geschrieben worden, der sonst üblicherweise zu IT-Rollout und Serverschränke berichtet.

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Mittwoch, Mai 26th, 2010 Versicherungen Keine Kommentare