Rechtsschutzversicherung
Versicherungen – Schwerpunkt Rechtsschutz
Den wichtigsten Schutz aus finanzieller Sicht stellt heutzutage der Abschluss einer Versicherung dar. Denn im Leben eines Menschen können an jeder Ecke und zu jeder Zeit diverse Arten von Gefahren lauern und da diese Risiken, in welche sich jeder begibt, vor allem finanzielle Belastungen zur Folge haben können, sollte vorgebeugt werden. Das erreicht man mithilfe von Versicherungen. Dabei unterscheidet man Pflichtversicherungen wie die Kranken- und Auto-Haftpflichtversicherung und freiwillige Versicherungen wie die private Rechtsschutz- oder die Lebensversicherung. Doch auch viele andere Versicherungen gelten als äußerst wichtig: Renten-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sind hier nur ein paar Beispiele. Die jeweilige Versicherung vergleichen – das kann schon eine große Hilfe sein, wenn man gut abgesichert sein möchte. Rechtsschutz (http://www.finanzen.de/rechtsschutzversicherung.html) ist im Sinne einer Absicherung ratsam, denn diese Art von Versicherung bringt dem Versicherungsnehmer viele Vorteile. Auch wenn sie in unserer Gesellschaft nicht als die notwendigste Versicherung wahrgenommen wird, so kann sie im Ernstfall doch einen erheblichen Nutzen bieten. Sie sorgt dafür, dass jeder Bürger, der sie in Anspruch nimmt, seine Interessen aus rechtlicher Sicht wahrnehmen kann, ohne dabei weitestgehend finanzielle Risiken einzugehen. Rechtsschutz bedeutet, dass die Versicherung für die Kosten aufkommt – je nach vorheriger Vereinbarung der Versicherungssumme – wenn man zum Beispiel verklagt wird, weil man eine Rechnung nicht bezahlt hat oder dergleichen. Denn nicht jeder, der sich zwar mit bestem Gewissen im Recht fühlt, bekommt zwingend auch Recht. Die Kosten für einen eventuell verlorenen Prozess schrecken demnach viele ab, sich für ihr persönliches Recht einzusetzen. Nimmt man Rechtsschutz in Anspruch, ist man auf der sicheren Seite. Zusätzlich trägt die Versicherung Strafkautionen und zahlt diese als ein zinsloses Darlehen bis zu einer gewissen Höhe aus, jedoch werden Bußgelder oder Geldstrafen hierbei nicht übernommen. Je nachdem, für welche Art dieser Versicherung man sich persönlich entscheidet, werden bei Inanspruchnahme Kosten erstattet; diese Kosten können beispielsweise für die folgenden Situationen bestimmt sein: Rechtsanwalt, Korrespondenz, Gerichtsvollzieher und Gerichtskosten, Kosten eines Sachverständigen, Kosten für eine Übersetzung der Unterlagen in Auslandsfällen oder auch die Kosten der jeweiligen Gegenseite. Doch es gibt auch Leistungsausschlüsse und somit Kosten, welche eine Rechtsschutzversicherung nicht übernimmt: Dazu zählen zum Beispiel Scheidungsangelegenheiten sowie Streitigkeiten beim Umbau oder Bau eines Hauses, vorsätzlich verursachte Versicherungsfälle, Streitigkeiten aus Wett- und Spielverträgen, Insolvenz- oder Vergleichsverfahren und selbstverständlich einige mehr. Aus diesem Grunde sollte man jede Versicherung nach besten Gewissen vergleichen. Rechtsschutzversicherungen werden in unterschiedlichen Bereichen angeboten; das kann der Verkehrs-, Privat-, Berufs- und Fahrer-Rechtsschutz sein oder auch die Rechtsschutzversicherung für Eigentümer und Mieter, und dieses sind ebenfalls nur ein paar Beispiele. Die Art der Versicherung wird dann durch einzelne Leistungsbausteine gefüllt; diese Bausteine beschreiben, für welche Rechtsstreitigkeit eine Kostenübernahme gewährt wird. Demnach liegt es bei jedem Einzelnen allein, ob er eine Rechtsschutzversicherung abschließt, wenn er einen Rechtsstreit führen will oder muss. Aber auf der sicheren Seite ist man in jedem Fall und diese Versicherung vergleichen (http://www.versicherungsvergleich.org) – das steht dabei an oberster Stelle, denn jede Versicherung hat seine eigenen Konditionen und Tarife. Darauf bezogen gilt es, sich vorab Informationen einzuholen, um anschließend gut beraten zu sein!
Für wen lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung deckt alle Kosten ab, die im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung entstehen. Dazu zählen neben den Gerichtskosten auch die Kosten für den eigenen Anwalt und, soweit diese zu erstatten sind, die Kosten der Gegenpartei. Auch Auslagen für Zeugen und Gutachterkosten werden übernommen. Rechtsschutzpolicen decken einzelne Rechtsgebiete ab, beispielsweise das Arbeitsrecht oder das Mietrecht.
Wann lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung?
Lohnend und eigentlich sogar unverzichtbar ist eine Rechtsschutzversicherung für Rechtsgebiete, in denen die berufliche Existenz auf dem Spiel stehen kann. Arbeitnehmer sollten unbedingt über einen Arbeitsrechtsschutz verfügen und daher eine entsprechende Versicherung abschließen, sofern kein Schutz über eine Gewerkschaft besteht. Für Selbständige werden spezielle Policen für die jeweiligen Rechtsgebiete angeboten. Ob für einen privaten Versicherungsnehmer ein darüber hinaus gehender Schutz, z.B. für die Rechtsgebiete Verkehrsrecht oder Mietrecht erforderlich ist, hängt vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab. Zahlreiche Versicherungen bieten kombinierte Policen für die von Privatkunden am häufigsten nachgefragten Rechtsgebiete an.
Beispiel Arbeitsrecht
Häufig werden arbeitsgerichtliche Verfahren in der ersten Instanz durch einen Vergleich beendet, oft sogar schon im Gütetermin vor der Verhandlung. Weil darüber hinaus im erstinstanzlichen Verfahren kein Anwaltszwang herrscht und jede Partei – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – ihre Kosten selbst trägt, scheinen die Kosten kalkulierbar zu sein. Der Eindruck täuscht! Wer über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, befindet sich in einer zu schwachen Position, um einen Vergleich aushandeln zu können: Jede Partei kann im arbeitsrechtlichen Verfahren Berufung vor dem Landesarbeitsgericht einlegen. Dort drohen im Fall einer Niederlage erhebliche Kosten, die die Gegenpartei z.B. durch die Beauftragung von Gutachtern entscheidend beeinflussen kann. Damit stellt ein arbeitsgerichtliches Verfahren ein unkalkulierbares finanzielles Risiko dar, wenn kein Rechtsschutz besteht. Verhandlungen auf Augenhöhe sind unmöglich, wenn ggfs. nur eine Seite eine streitige Auseinandersetzung riskieren kann.
Prozesskostenhilfe ist keine Alternative!
Abenteuerlich ist der bisweilen erteilte Ratschlag, eine Rechtsschutzversicherung sei verzichtbar, weil bei Bedarf Anspruch auf Prozesskostenhilfe bestehe. Dazu nur zwei Hinweise: Erstens muss Prozesskostenhilfe im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zurückgezahlt werden und zweitens werden die ggfs. zu tragenden Kosten der Gegenpartei nicht übernommen.
Die Rechtsschutzversicherung mit ihren Arten
Geht es um den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, sollte im Vorfeld bereits geklärt sein, welche Form dieser Versicherung in Frage kommt. So sind es unterschiedliche Teilbereiche, die je nach Abschluss in Anspruch genommen werden können. Nicht selten ist es ein komplettes Paket, das von Versicherungsunternehmen angeboten wird.
Ob es um den Beruf geht oder aber den Straßenverkehr, ein Rechtsstreit kann sich überall entwickeln. Dann über eine entsprechende Versicherung zu verfügen, verschafft ein beruhigtes Gefühl. Beispielsweise kommt es gar nicht so selten vor, dass gegen einen Arbeitgeber geklagt wird. Aber auch bei einem Streit mit dem Vermieter kann die Rechtsschutzversicherung finanzielle Absicherung der Kosten bedeuten.
Eine Familien Rechtsschutzversicherung wird immer öfter in Erwägung gezogen. Diese bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Es ist nämlich nicht nur der Versicherungsnehmer, der hierdurch in diversen Bereichen abgesichert werden kann, sondern auch dessen Familie. Es muss sich dabei nicht unbedingt um den Ehemann oder die Ehefrau handeln. Auch Lebensgefährten werden berücksichtigt und selbstverständlich Kinder. Nun könnte man davon ausgehen, dass eine solche Rechtsschutzversicherung eine Art Versicherung gegen sämtliche Rechtsstreitigkeiten darstellt. Dem ist jedoch nicht so. Wenn es sich um einen Rechtsstreit handelt, bei dem es um eine Straftat geht, darf nicht mit Kostenerstattungen durch die Versicherung gerechnet werden. Ob eine Rechtsschutzversicherung beim Streit ums Erbe greift, ist von Fall zu Fall verschieden. Dies sollte man im Vorfeld des Versicherungsabschlusses klären.
Auch empfiehlt es sich, eine Rechtsschutzversicherung nicht erst dann abzuschließen, wenn das Kind bereits sprichwörtlich in den Brunnen gefallen ist. Es bedarf meist einer gewissen Anlaufzeit bis Kosten übernommen werden. Dies können schon mal mehrere Monate sein. Auch in dem Fall, dass keine Aussicht auf Erfolg einer Klage erwartet werden darf, wird die Versicherung nicht zahlen. Das Versicherungsunternehmen wird im Vorfeld klären, wie die Chancen stehen. Im Zusammenhang mit einer Rechtsschutzversicherung kann immer auch ein Eigenanteil des Versicherten vertraglich festgelegt werden. Diese Vorgehensweise senkt die Beiträge erheblich. Wer sich dann noch dazu entschließt, nur Teilbereiche des Rechtsschutzes für sich in Anspruch zu nehmen, kann noch einmal bares Geld sparen. Immer ist es erforderlich, zunächst genau die Bedingungen eines Versicherungsunternehmens zu betrachten. Erst dann lässt sich feststellen, ob eine Rechtsschutzversicherung günstig ausfällt oder eher nicht.