Organisationen
Spenden steuerlich absetzen – Tipps & Tricks
Sind Sie auch der Meinung, dass Sie zu viel Steuern bezahlen? Und sehen Sie auch keine Möglichkeit mehr, in Ihrer Steuererklärung Positionen einzutragen, die Ihre Steuerlast mindern? Dann Spenden Sie Ihr Geld doch. Gerade wenn die Zeit auf Weihnachten zugeht, werden nicht wenige Organisationen mit Werbesendungen im Briefkasten versuchen, Ihr Gehör zu finden, damit sie von Ihnen finanzielle Unterstützung bei ihren Projekten bekommen.
Aber auch die tagesaktuellen Katastrophen können Sie gewiss nicht kalt lassen, sodass Sie auch hier beste Möglichkeiten haben, Ihr Geld zu spenden.
Zwar hat der Gesetzgeber seit dem Jahr 2007 die Möglichkeiten der Absetzbarkeit von Geldspenden erleichtert. Dennoch müssen Sie auch jetzt aufpassen, an wen Sie Ihr Geld spenden. Denn anerkennen wir das Finanzamt Ihre Spenden nur, wenn Ihre Zuwendung an eine Organisation oder einen Verein geht, der der „Förderung der Allgemeinheit“ dient. Insofern wird eine Spende für die freiwillige Feuerwehr oder den Kleingartenverein nicht als Spende anerkannt. Sehr wohl aber können Sie für den örtlichen Tierschutzverein, den Naturschutzbund oder Verbände, die kulturelle Einrichtungen fördern, spenden und dafür Ihre Steuerlast senken. Auch politische Parteien sehen Ihre Spende sicher gerne, wenngleich hier steuerlich andere Aspekte greifen.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob die Organisation der Sie spenden wollen, auch entsprechend gemeinnützig ist, sollten Sie auf alle Fälle den entsprechenden Zuwendungsbescheid anfordern.
Ihre Spenden können Sie bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Bis zu 20 % Ihres Einkommens erkennt das Finanzamt als Spenden an. Dabei ist es völlig gleich, an wen Sie gespendet haben und wie hoch Ihre Spende ist. Zahlungen, die Sie auf ein Sonderkonto quasi als Dauerauftrag für einen bestimmten Zeitraum leisten, werden ebenfalls anerkannt; als Nachweis reicht ein Einzahlungsbeleg
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Wie erwähnt, hat der Gesetzgeber die Absetzbarkeit der Spenden erleichtert. Bis zu einer Einzelspende von 200 € reicht dem Finanzamt der Überweisungsbeleg bzw. der entsprechende Kontoauszug. Achten Sie darauf, dass der Verwendungszweck und die Angabe über die Befreiung der Körperschaftssteuer dort vermerkt sind. Eine Zuwendungsbescheinigung wird erst ab einer Spendenhöhe von 200 € notwendig.
Sie sehen, mit Ihrer Geldspende unterstützen Sie Organisationen und ihre Hilfsprojekte, leisten insofern Gutes und sparen in der Folge sogar noch Steuern.