Bauherrenversucherung

Bauherrenversicherung

Die Bauherrenversicherung ist ein Oberbegriff für verschiedene Einzelversicherungen, die speziell für Bauherren entwickelt wurden, damit diese während der Bauzeit vor finanziellen Schäden geschützt sind.

Mit die wichtigste Versicherung in diesem Bereich ist die Bauherren-Haftpflicht, denn für ein größeres Bauvorhaben besteht kein Schutz über die Privathaftpflichtversicherung, der Bauherr haftet jedoch von Baubeginn an persönlich, wenn andere durch sein Bauvorhaben Schaden erleiden. Hier gibt es viele Möglichkeiten, spielende Kinder können z. B. auf einer Baustelle verunglücken, wenn diese nicht ausreichend gesichert ist oder herabfallende Teile können Fußgänger verletzen oder Fahrzeuge beschädigen usw.

Gerade wenn Personenschäden die Folge sind, könnte dies den finanziellen Ruin für den Bauherrn bedeuten. Es sollte deshalb auch auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme geachtet werden.

Die nächste wichtige Versicherung im Bereich der Bauherrenversicherung stellt die Bauleistungsversicherung dar. Sie tritt ein für Schäden, die an Baustoffen, fertigen Bauteilen und Bauleistungen z. B. durch Unwetter oder Vandalismus entstehen können. Aber auch Ihre Auftragnehmer, die Baufirmen, die auf ihrer Baustelle tätig sind, sind nicht immer gegen alle Schäden abgesichert. Die Bauleistungsversicherung tritt auch ein für Schäden, die durch Unachtsamkeit, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit eines Ausführenden oder auch durch Materialfehler entstehen. Werden Teile gestohlen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, ist auch dies durch die Bauleistungsversicherung gedeckt. Vielfach wird diese Versicherung als „Vollkasko-Versicherung für die Baustelle“ bezeichnet.

Eine weitere Versicherungsart der Bauherrenversicherung ist die Feuer-Rohbau-Versicherung, hierbei sind Baumaterialien und fertige Bauteile gegen Feuer abgesichert.

Auch wird eine Unfallversicherung für Bauherren angeboten, denn insbesondere dann, wenn freiwillige Helfer, Freunde und Bekannte beim Hausbau unterstützend tätig sind, ist zusätzlicher Unfallschutz ratsam. Denn: die Verantwortung hat immer der Bauherr.

Für jede Form der Bauherrenversicherung gilt in der Regel, dass die Laufzeit gleich dem Beginn des Bauvorhabens bis zu dessen Fertigstellung ist, nach Abschluss verfällt auch die Wirksamkeit der jeweiligen Versicherung.

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Dienstag, April 20th, 2010 Versicherungen Keine Kommentare