Privatdarlehen – Unterschiede in der Definition
Dem Begriff Privatdarlehen liegt keine einheitliche Definition zugrunde. Zum einen handelt es sich um einen Kredit, der zwischen Privatpersonen vergeben wird. Dies kann zum Beispiel unter Verwandten und Freunden sein und ist dann sinnvoll, wenn aufgrund schlechter Bonität oder eines negativen Schufa-Eintrages die Aufnahme eines Kredites bei einer Bank gar nicht möglich ist bzw. mit nicht unerheblichen Kreditkosten verbunden wäre. Zwar entfällt bei einer solchen Form der Kreditvergabe der Kreditnehmerschutz, allerdings sollten die Bedingungen trotzdem vertraglich fixiert werden, denn nur so hat der Gläubiger eine rechtliche Absicherung. Der Vorteil bei einer Finanzspritze im Familien- oder Freundeskreis liegen in der schnellen Abwicklung und darin, dass günstigere Konditionen ausgehandelt werden können. Mittlerweile gibt es auch Plattformen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Kredite unter Privatpersonen vermitteln. Privatpersonen haben so die Möglichkeit, auf dem direkten Weg einen schnellen, einfachen und günstigen Kredit zu erhalten. Die privaten Anleger profitieren von einer sehr guten Rendite, die Kreditnehmer von Konditionen, die sie bei Banken nicht erhalten würden.
Des Weiteren kann es sich bei einem Privatdarlehen auch um einen Kredit handeln, der von einer Bank an eine Privatperson zu einem nicht gewerblichen Zweck vergeben wird. Allerdings gibt es bei den markaktuellen Banken und Kreditvermittlern große Unterschiede hinsichtlich der Kreditzinsen und Rahmenkonditionen. Wer einen Privatkredit aufnehmen möchte, der sollte deshalb verschiedene Angebote miteinander vergleichen. In der Regel werden die günstigsten Privatkredite von Direktbanken angeboten, deren Produktangebot sich in den meisten Fällen nur auf das Internet beschränkt. Unter den Begriff Privatkredite fallen dann herkömmliche Sofortkredite, Ratenkredite, Autokredite oder auch Kleinkredite.
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