Kfz Versicherung auch unterjährig kündbar
Der normale Weg der Kündigung von einer Kfz Versicherung ist die zum Jahreswechsel. Das heißt der Versicherungsnehmer kann zum 31. Dezember eines Jahres seine Versicherung kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat. Das heißt spätestens zum 30. November des Vorjahres des Wechsels muss die Kündigung beim Versicherungsunternehmen angekommen sein. Die Voraussetzung, dass eine Kündigung zum 31. Dezember allerdings durchgeführt wird, ist, dass das Kündigungsschreiben dem Versicherungsunternehmen bis zu diesem Tag auch wirklich vorliegen. Wenn dieser Termin verpasst wird, dann ist der Versicherungsnehmer noch weiterhin an den Anbieter gebunden.
Die Kfz Versicherung kann heute aber auch unterjährig gekündigt werden. Viele Versicherungen bieten diese Variante für die Versicherungsverträge inzwischen an. Das heißt die Laufzeit der Versicherung entspricht nicht dem Kalenderjahr, sondern dem Jahr ab dem Datum des Abschluss des Vertrags. Wurde beispielsweise eine Kfz Versicherung zum 25. März abgeschlossen, so muss die Kündigung bis zum 25. Februar erfolgt sein, um sich einem neuen Anbieter für die Kfz Versicherung zuwenden zu können. Bevor der Versicherungsnehmer kündigt, sollte er allerdings prüfen, welcher Anbieter günstigere Konditionen zu bieten. hat. Anhand der Ergebnisse von einem derartigen Versicherungsvergleich kann der Versicherungsnehmer dann entscheiden, ob sich ein Wechsel zu einem Anbieter überhaupt lohnt. Kein Sonderkündigungsrecht hingegen besteht, wenn durch selbst verschuldete Unfälle eine Höherstufung in der Schadenfreiheitsklasse ansteht und sich dadurch unweigerlich abzeichnet, dass die Beiträge sich erhöhen werden. Hier kann der Versicherungsnehmer nur ganz normal zum Versicherungsjahresende kündigen.
Ein Wechsel der Versicherung ist aber natürlich auch möglich, wenn ein gebrauchtes Fahrzeug verkauft wird. In diesem Fall erlischt die Kfz Versicherung an dem Tag des Verkaufs. Möglicherweise bereits bezahlte Beiträge werden dem Versicherungsnehmer erstattet. Eine Verrechnung mit dem neuen Vertrag für eine Kfz Versicherung ist natürlich auch möglich, wenn gleich ein neues Fahrzeug beim alten Versicherer versichert wird. Auch möglich ist es ein Kfz “außer Betrieb zu setzen”. In diesem Fall ruht am Folgetag nach der Abmeldung des Kfz der Versicherungsvertrag.
Dieser Artikel ist von Thomas eingereicht worden. Thomas beschäftig sich mit den Themen Zubehör und Beleuchtung
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